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Bundesweite Initiative zur Prävention des sexuellen Kindesmissbrauchs

Bayern

Daten und Fakten - Prävention des sexuellen Kindesmissbrauchs und die Initiative „Trau dich!“ in Bayern

Beteiligte Partner vor Ort

Der Freistaat Bayern ist nach Hamburg, Schleswig-Holstein, Sachsen, Baden-Württemberg und Hessen das sechste Bundesland, in dem die Initiative „Trau dich!“ umgesetzt wird. Die Schirmherrschaft über die bayerische Landestour haben Emilia Müller, Bayerische Staatsministerin für Arbeit und Soziales, Familie und Integration, und Dr. Ludwig Spaenle, Bayerischer Staatsminister für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, gemeinsam übernommen. Auf Landesebene wird die Initiative von den Staatsministerien für Arbeit und Soziales, Familie und Integration und für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst begleitet.

Die Umsetzung der Initiative „Trau dich!“ erfolgt aufbauend auf den Angeboten vor Ort in enger Zusammenarbeit mit den Schul- und Jugendämtern. Es werden je nach regionalem Zuschnitt weitere, auf sexualisierte Gewalt spezialisierte Fachberatungsstellen des örtlichen Kinderschutznetzwerkes mit einbezogen, wie zum Beispiel Kinderschutzbund e.V. oder Wildwasser e.V.

Landestour

Am 21. April 2016 erfolgte die Premiere des Theaterstücks „Trau dich!“ im Staatstheater Nürnberg. Bis Ende 2017 finden an insgesamt 18 Veranstaltungsorten in allen Regierungsbezirken Bayerns jeweils zwei Theateraufführungen statt. Die Initiative erreicht so rund 10.000 Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 3 und 4 der bayerischen Grundschulen. Zudem werden Lehrkräfte der beteiligten Schulen und Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe in Tandems, gegebenenfalls auch gemeinsam mit Fachberatungsstellen in freier Trägerschaft, von der BZgA in speziellen Workshops geschult. Sie sollen befähigt werden, den Theaterbesuch mit den Schülerinnen und Schülern fachlich vor- und nachzubereiten und grundsätzlich im Umgang mit sexualisierter Gewalt professioneller zu agieren. Für die Eltern finden vorbereitende Infoabende statt.

Bayerisches Gesamtkonzept zum Kinderschutz

In Bayern fügen sich vielfältige Angebote und Maßnahmen, von präventiven Frühen Hilfen bis hin zum konsequenten Vollzug des staatlichen Wächteramtes, zu einem abgestimmten Gesamtkonzept zum Kinderschutz zusammen (www.kinderschutz.bayern.de):

Präventiver Kinderschutz - Frühe Hilfen in Bayern

  • Das Konzept der Koordinierenden Kinderschutzstellen(KoKi – Netzwerk frühe Kindheit, www.koki.bayern.de), das mit finanzieller und fachlicher Unterstützung des Bayerischen Familienministeriums (s.a. KoKi-Förderrichtlinie) bereits seit 2009 flächendeckend in Bayern umgesetzt wird, wurde im Bundeskinderschutzgesetz vollumfänglich übernommen (§ 3 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz - KKG) und damit seit 01.01.2012 zum bundesweiten Standard.
  • Übersicht zu Frühen Hilfen in Bayern: www.fruehehilfen.bayern.de. Umsetzung der Bundesinitiative Frühe Hilfen auf der Grundlage der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern sowie der Bayerischen Förderrichtlinie.
  • Verpflichtung zu Früherkennungsuntersuchungen (Art. 14 Abs. 1 Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz – GDVG)
  • Maßnahmen auf Landesebene zur interdisziplinären Qualifizierung, Beratung und zum Vollzug, insbesondere:
    • Leitfaden des StMAS „Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – Erkennen und Handeln“ (www.aerzteleitfaden.bayern.de); Zielgruppe: Ärztinnen und Ärzte; Ausführungen auch für die Akteure der Kinder- und Jugendhilfe sowie andere Akteure des Gesundheitsbereichs relevant und wichtige Grundlage im Kinderschutz
    • Landesgesetzliche Regelungen sowie Empfehlungen und Handreichungen auf Landesebene (StMAS, BLJA etc.), insbesondere verbindliche gesetzliche Vorgaben zur Zusammenarbeit im Kinderschutz zwischen Gesundheitswesen und Jugendhilfe (Art. 14 Abs. 5 und 6 GDVG) und Schule und Jugendhilfe (Art. 31 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen - BayEUG)
    • Vom Bayerischen Familienministerium geförderte Kinderschutzambulanz beim Institut für Rechtsmedizin der LMU München
    • Spezielle interdisziplinäre Qualifizierungen und Fortbildungen zur Etablierung bayernweiter interdisziplinärer Standards sowie eines systemübergreifenden Schnittstellenmanagements insbesondere zwischen Gesundheitsbereich und Kinder- und Jugendhilfe
    • Interdisziplinäre Veranstaltungen / Kinderschutzkonferenzen etc.
    • Übersicht Ansprechpartner / wichtige Adressen: Kapitel 7 des o.g. Ärzteleitfadens
    • Prävention und Intervention im Bereich des StMBW:
      2010 Benennung von Ansprechpartnern in entsprechenden Notlagen an allen Schulen; seit 2010 Aufbau des Online- Portals der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen „Sexuelle Gewalt. Prävention und Intervention in der Schule“: http://sexuelle-gewalt.alp.dillingen.de/ mit Fortbildungsangeboten und Materialien für Lehrkräfte; 2012 Übernahme der bundesweiten Initiative „Kein Raum für Missbrauch“ des Unabhängigen Beauftragen für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) in Bayern. 2014: Neufassung der Kultusministeriellen Bekanntmachung „Hinweise an die Schulen zum Verhalten bei strafrechtlich relevanten Vorkommnissen und zur Beteiligung des Jugendamtes“
    • Kinderschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Daueraufgabe; weitere Optimierungsmöglichkeiten (auf Landes- wie auf Bundesebene) sind im ständigen Austausch mit der Praxis interdisziplinär auszuloten und auf der Grundlage des Kinder- und Jugendprogramms der Bayerischen Staatsregierung (www.stmas.bayern.de/ jugend/programm, insb. Kapitel III 6) umzusetzen.
    • Die Sicherstellung eines effektiven Kinderschutzes ist eine äußerst verantwortungsvolle Aufgabe in einem schwierigen Spannungsfeld zwischen Prävention und Intervention. Der Einsatz der Akteure der Kinder- und Jugendhilfe, die tagtäglich hochsensible Abwägungen im Sinne des Kindeswohls treffen, und ihrer Netzwerkpartner verdient größte Anerkennung, Wertschätzung und Respekt!

Zahlen zum sexuellen Kindesmissbrauch in Bayern

Für das Jahr 2015 wies die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) Bayern 1.837 Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern aus (§§ 176, 176a, 176b StGB). Im Jahr 2014 verzeichnet die Statistik 1.725 Fälle.

Regionale Kooperationspartner in Bayern

Eine Liste mit den regionalen Kooperationspartnern von "Trau dich!" in Bayern finden Sie hier.

Effekte von „Trau dich!“ in Bayern

Bezugspunktelandesweit
Anzahl Regionen18
Anzahl regionale Maßnahmen19
Anzahl Regionale Partner113
Anzahl Theateraufführungen36
Anzahl Kinder in Aufführungen8.171
Anzahl Lehrkräfte in Aufführungen490
Anzahl Fachkräftefortbildungen26
Anzahl TN in Fachkräftefortbildungen518
Anzahl Elternabende26
Anzahl Eltern in Elternabenden745
Anzahl Schulen129

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