Webanalyse / Datenerfassung

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung möchte ihre Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert),
Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell,
Betriebssystem-Version,
Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins,
aufgerufene URLs,
die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site),
Verweildauer,
heruntergeladene PDFs,
eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

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„Trau dich!“ Verstetigung und Lizenzerwerb in den Bundesländern

Als Beitrag zur nachhaltigen Verankerung der Prävention des sexuellen Kindesmissbrauchs haben die mit dem BIÖG kooperierenden Bundesländer die Möglichkeit, „Trau dich!“ langfristig auf Landesebene zu implementieren.

Zu diesem Zweck können die Bundesländer die kostenlose Lizenz von dem BIÖG erwerben. Dadurch werden sie berechtigt, ein qualifiziertes, in der Region tätiges Kinder- und Jugendtheater einzusetzen, um das Theaterstück „Trau dich!“ zu inszenieren. Somit kann „Trau dich!“ innerhalb des jeweiligen Bundeslandes regelmäßig und flächendeckend zur Aufführung kommen. Gleichzeitig müssen die Bundesländer als Lizenznehmer die Organisation und Durchführung der dazugehörigen Begleitveranstaltungen (Koordinierungstreffen, Elterninformationsabende ...) sicherstellen.

Durch den Erwerb der Lizenz werden landesweit so noch mehr Kinder, Eltern und pädagogische Fachkräfte erreicht. Die Schulen in den Bundesländern können so regelmäßig auf das Theaterstück zugreifen und das Thema zeitnah gemäß Lehrplan behandeln. Im Rahmen der Aus- und Fortbildung könnten Theateraufführungen auf diesem Weg auch für Referendarinnen und Referendare, Lehrkräfte, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter sowie weitere pädagogische Fachkräfte angeboten werden.

Bei der Umsetzung können die Bundesländer auf bereits existierende „Trau dich!“ Netzwerke und Kooperationspartnerkreise zurückgreifen. Das BIÖG begleitet den Prozess der Verstetigung beratend und stellt den Bundesländern, den eingesetzten Kinder- und Jugendtheater Schaffenden sowie den kooperierenden Organisationen und Fachstellen kostenlos die existierenden „Trau dich!“ Materialien und Projektplanungsinstrumente zur Verfügung.

„Trau dich!“ Verstetigung in Sachsen-Anhalt

„Trau dich!“ Verstetigung in Berlin

„Trau dich!“ Verstetigung in Rheinland-Pfalz

„Trau dich!“ Verstetigung in Bayern

„Trau dich!“ Verstetigung in Hessen

„Trau dich!“ Verstetigung in Mecklenburg-Vorpommern