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Bundesweite Initiative zur Prävention des sexuellen Kindesmissbrauchs

„Trau dich!“ Verstetigung und Lizenzerwerb in den Bundesländern

Als Beitrag zur nachhaltigen Verankerung der Prävention des sexuellen Kindesmissbrauchs haben die mit der BZgA kooperierenden Bundesländer die Möglichkeit, „Trau dich!“ langfristig auf Landesebene zu implementieren.

Zu diesem Zweck können die Bundesländer die kostenlose Lizenz von der BZgA erwerben. Dadurch werden sie berechtigt, ein qualifiziertes, in der Region tätiges Kinder- und Jugendtheater einzusetzen, um das Theaterstück „Trau dich!“ zu inszenieren. Somit kann „Trau dich!“ innerhalb des jeweiligen Bundeslandes regelmäßig und flächendeckend zur Aufführung kommen. Gleichzeitig müssen die Bundesländer als Lizenznehmer die Organisation und Durchführung der dazugehörigen Begleitveranstaltungen (Koordinierungstreffen, Elterninformationsabende ...) sicherstellen.

Durch den Erwerb der Lizenz werden landesweit so noch mehr Kinder, Eltern und pädagogische Fachkräfte erreicht. Die Schulen in den Bundesländern können so regelmäßig auf das Theaterstück zugreifen und das Thema zeitnah gemäß Lehrplan behandeln. Im Rahmen der Aus- und Fortbildung könnten Theateraufführungen auf diesem Weg auch für Referendarinnen und Referendare, Lehrkräfte, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter sowie weitere pädagogische Fachkräfte angeboten werden.

Bei der Umsetzung können die Bundesländer auf bereits existierende „Trau dich!“ Netzwerke und Kooperationspartnerkreise zurückgreifen. Die BZgA begleitet den Prozess der Verstetigung beratend und stellt den Bundesländern, den eingesetzten Kinder- und Jugendtheater Schaffenden sowie den kooperierenden Organisationen und Fachstellen kostenlos die existierenden „Trau dich!“ Materialien und Projektplanungsinstrumente zur Verfügung.

„Trau dich!“ Verstetigung in Sachsen-Anhalt

„Trau dich!“ Verstetigung in Berlin

„Trau dich!“ Verstetigung in Rheinland-Pfalz

„Trau dich!“ Verstetigung in Bayern

„Trau dich!“ Verstetigung in Hessen

„Trau dich!“ Verstetigung in Mecklenburg-Vorpommern